Durchführung von Corona-Schnelltests

Durchführung von Corona-Schnelltests

Neues zur Umsatzsteuerfreiheit
6 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Corona-Schnelltests gibt es
neue Informationen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) geht
unter Punkt X.20 der nun überarbeiteten FAQ „Corona“ (Steuern),
Stand 26.04.2021, (FAQ „Corona“ (Steuern)
(bundesfinanzministerium.de)) auf dieses Thema ein.

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