Konsequente Kassenprüfungen ab April 2021 zu erwarten
Frist für Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung ist
abgelaufen
9 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 3 Jahren
Bereits seit dem 1. Januar 2020 verlangt der Gesetzgeber zum Schutz
vor Manipulationen die Verwendung einer zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung (TSE) in elektronischen Kassensystemen. Da
es aber technische Verzögerungen und Lieferprobleme bei der
Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben gab, gewährten
Bundesfinanzministerium und die Finanzbehörden der einzelnen
Bundesländer in der Vergangenheit mehrere Fristverlängerungen. Doch
am 31. März 2021 ist nun auch die letzte Frist für die Nachrüstung
elektronischer Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE
ausgelaufen. Unternehmen müssen daher damit rechnen, dass die
Finanzverwaltung ab Anfang April 2021 Kassensysteme im Rahmen einer
Kassennachschau oder einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung nicht mehr
kulant und entgegenkommend, sondern eher konsequent und ausführlich
prüfen wird.
vor Manipulationen die Verwendung einer zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung (TSE) in elektronischen Kassensystemen. Da
es aber technische Verzögerungen und Lieferprobleme bei der
Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben gab, gewährten
Bundesfinanzministerium und die Finanzbehörden der einzelnen
Bundesländer in der Vergangenheit mehrere Fristverlängerungen. Doch
am 31. März 2021 ist nun auch die letzte Frist für die Nachrüstung
elektronischer Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE
ausgelaufen. Unternehmen müssen daher damit rechnen, dass die
Finanzverwaltung ab Anfang April 2021 Kassensysteme im Rahmen einer
Kassennachschau oder einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung nicht mehr
kulant und entgegenkommend, sondern eher konsequent und ausführlich
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