Voller Werbungskostenabzug auch bei lockdownbedingter Mietminderung möglich
Oberfinanzdirektion gibt Entwarnung
8 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Lockdown der Bundesregierung macht nicht nur Friseuren,
Gastronomen, Hotels und dem Einzelhandel sehr zu schaffen, sondern
auch privaten Mietern, die bereits ihren Job verloren haben. Aber
auch für Vermieter von Gewerbeimmobilien, Eigentums- oder auch
Ferienwohnungen geht es jetzt buchstäblich „ans Eingemachte“. Denn
wenn gewerblichen Mietern das Wasser bis zum Hals steht, weil sie
keine Einnahmen erzielen dürfen, dann können viele von ihnen auch
die Miete nicht mehr oder zumindest nicht in der vereinbarten Höhe
bezahlen. Da bleibt nur der Ausweg, mit dem Vermieter eine
Mietstundung oder gar einen Mieterlass zu vereinbaren. Vermieter,
die ihre Bestandsmieter schätzen, sind da oftmals sehr
entgegenkommend, denn ein Spatz in der Hand ist meist besser als
die Taube auf dem Dach.
Gastronomen, Hotels und dem Einzelhandel sehr zu schaffen, sondern
auch privaten Mietern, die bereits ihren Job verloren haben. Aber
auch für Vermieter von Gewerbeimmobilien, Eigentums- oder auch
Ferienwohnungen geht es jetzt buchstäblich „ans Eingemachte“. Denn
wenn gewerblichen Mietern das Wasser bis zum Hals steht, weil sie
keine Einnahmen erzielen dürfen, dann können viele von ihnen auch
die Miete nicht mehr oder zumindest nicht in der vereinbarten Höhe
bezahlen. Da bleibt nur der Ausweg, mit dem Vermieter eine
Mietstundung oder gar einen Mieterlass zu vereinbaren. Vermieter,
die ihre Bestandsmieter schätzen, sind da oftmals sehr
entgegenkommend, denn ein Spatz in der Hand ist meist besser als
die Taube auf dem Dach.
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