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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 3 Jahren
Im neuen Jahr müssen Arbeitgeber etwas tiefer in die Tasche
greifen, denn es gilt ein neuer Mindestlohn von nunmehr 9,50 Euro
brutto je Arbeitsstunde, der zum Juli 2021 nochmals um 10 Cent
angehoben wird. Und auch die Mindestausbildungsvergütung ist zu
beachten. Andererseits bleiben Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
weiterhin steuerfrei und auch die darauf entfallenden
Sozialversicherungsbeiträge werden Arbeitgebern erstattet. Wer sich
bei seinen Mitarbeitern für deren außerordentlichen Einsatz im
Zusammenhang mit der Corona-Krise nachträglich bedanken möchte, hat
hierfür noch bis zum 30. Juni 2021 Zeit.
greifen, denn es gilt ein neuer Mindestlohn von nunmehr 9,50 Euro
brutto je Arbeitsstunde, der zum Juli 2021 nochmals um 10 Cent
angehoben wird. Und auch die Mindestausbildungsvergütung ist zu
beachten. Andererseits bleiben Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
weiterhin steuerfrei und auch die darauf entfallenden
Sozialversicherungsbeiträge werden Arbeitgebern erstattet. Wer sich
bei seinen Mitarbeitern für deren außerordentlichen Einsatz im
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hierfür noch bis zum 30. Juni 2021 Zeit.
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