Steuerfreier Sachbezug mit digitalen Gutscheinkarten

Steuerfreier Sachbezug mit digitalen Gutscheinkarten

Nicht jede Karte ist begünstigt
13 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Wollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Anerkennung und Wertschätzung
zukommen lassen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Neben einem höheren
Bruttogehalt können dem Mitarbeiter auch Sachwerte überlassen
werden. Beträgt der Wert des monatlichen Sachwertes nicht mehr als
44 Euro, so bleibt der geldwerte Sachbezug lohnsteuer- und
sozialversicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der
Sachbezug zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn gewährt
wird. Als zusätzlich galt bisher auch eine Gehaltsumwandlung,
zumindest dann, wenn bei Wegfall des Sachbezugs eine spätere
Aufstockung des Gehalts ausgeschlossen ist. Mit dem
Jahressteuergesetz 2020 soll diese Möglichkeit nun ausgeschlossen
werden. Damit würde sich der Gesetzgeber allerdings über die
herrschende Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes hinwegsetzen. Es
bleibt in diesem Punkt also abzuwarten, in welcher Form die
Regelung im Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet wird.

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