Notarzttätigkeit im Rettungsdienst nicht immer beitragsfrei
Notarzttätigkeit im Rettungsdienst nicht immer beitragsfrei
6 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 4 Jahren
Viele Notfallmediziner sind zusätzlich zu ihrer vertrags- oder
privatärztlichen Tätigkeit nebenberuflich im Rettungsdienst tätig.
Auch wenn die Notärzte bei ihren Einsätzen keinen Weisungen
unterliegen, sie nicht unmittelbar in den Rettungsdienst oder einen
Klinikbetrieb eingegliedert sind und sie auf Honorarbasis vergütet
werden, wurde ihre Tätigkeit oftmals als
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft.
Eine gesetzliche Regelung sorgt seit 2017 für mehr
Rechtssicherheit.
privatärztlichen Tätigkeit nebenberuflich im Rettungsdienst tätig.
Auch wenn die Notärzte bei ihren Einsätzen keinen Weisungen
unterliegen, sie nicht unmittelbar in den Rettungsdienst oder einen
Klinikbetrieb eingegliedert sind und sie auf Honorarbasis vergütet
werden, wurde ihre Tätigkeit oftmals als
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft.
Eine gesetzliche Regelung sorgt seit 2017 für mehr
Rechtssicherheit.
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