Baumängelstreitigkeiten sind keine außergewöhnliche Belastung

Baumängelstreitigkeiten sind keine außergewöhnliche Belastung

Finanzamt beteiligt sich nicht an Prozesskosten
10 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Wer vor Gericht zieht, sollte die damit verbundenen Kosten nicht
aus dem Auge verlieren. Auch wenn diese Kosten den Einzelnen stark
belasten, gehören sie nicht automatisch zu den außergewöhnlichen
Belastungen, die steuerlich abziehbar sind. Bereits seit 2013 sind
Prozesskosten in der privaten Steuererklärung nur noch dann als
außergewöhnliche Belastung ansetzbar, wenn der Steuerpflichtige
ohne den Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren
und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen
nicht mehr befriedigen zu können. Das gilt für jede Art von
Prozesskosten.

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