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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 4 Jahren
Eltern, die ihren Nachwuchs zu Hause betreuen und deshalb zeitweise
keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder nur eine
Teilzeitbeschäftigung von maximal 30 Wochenstunden ausüben, können
Elterngeld beziehen. Es beträgt zwischen 65 % und 67 % des
Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat. Zusätzliche
Einkünfte, das nachgeburtliche Mutterschaftsgeld sowie
Einkommensersatzleistungen, wie Kranken- oder Arbeitslosengeld
werden auf das Elterngeld angerechnet und mindern dieses.
Mindestens werden jedoch 300 Euro monatlich gezahlt.
keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder nur eine
Teilzeitbeschäftigung von maximal 30 Wochenstunden ausüben, können
Elterngeld beziehen. Es beträgt zwischen 65 % und 67 % des
Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat. Zusätzliche
Einkünfte, das nachgeburtliche Mutterschaftsgeld sowie
Einkommensersatzleistungen, wie Kranken- oder Arbeitslosengeld
werden auf das Elterngeld angerechnet und mindern dieses.
Mindestens werden jedoch 300 Euro monatlich gezahlt.
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