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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 4 Jahren
Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten sind während
der Corona-Pandemie besonders belastet. Als Anerkennung erhalten
Sie eine Sonderleistung (Corona-Prämie). Dies regelt Artikel 5 des
„Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen
Lage von nationaler Tragweite“. Das Gesetz wurde am 19.05.2020 vom
Bundesrat beschlossen und am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt
verkündet.
der Corona-Pandemie besonders belastet. Als Anerkennung erhalten
Sie eine Sonderleistung (Corona-Prämie). Dies regelt Artikel 5 des
„Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen
Lage von nationaler Tragweite“. Das Gesetz wurde am 19.05.2020 vom
Bundesrat beschlossen und am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt
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