Nebenjob neben Kurzarbeitergeld
Hinzuverdienstmöglichkeit während der Corona-Krise erweitert
9 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 4 Jahren
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus ordnen
viele Unternehmen Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter an. Zudem ist für
Minijobber der Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen, weil
Minijobs in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Kurzarbeit massive finanzielle
Einbußen, die sich viele auf Dauer nicht oder nur schwer leisten
können. Auf der anderen Seite besteht aktuell ein erheblicher
zusätzlicher Bedarf an Personal und Hilfskräften in
systemrelevanten Bereichen wie dem Lebensmitteleinzelhandel, der
Pflege und der Landwirtschaft. Für Arbeitnehmer mit
Kurzarbeitergeld bietet sich daher die Chance, dieses mittels
Nebentätigkeit entsprechend aufzustocken.
viele Unternehmen Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter an. Zudem ist für
Minijobber der Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen, weil
Minijobs in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Kurzarbeit massive finanzielle
Einbußen, die sich viele auf Dauer nicht oder nur schwer leisten
können. Auf der anderen Seite besteht aktuell ein erheblicher
zusätzlicher Bedarf an Personal und Hilfskräften in
systemrelevanten Bereichen wie dem Lebensmitteleinzelhandel, der
Pflege und der Landwirtschaft. Für Arbeitnehmer mit
Kurzarbeitergeld bietet sich daher die Chance, dieses mittels
Nebentätigkeit entsprechend aufzustocken.
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