Vorsicht beim Verkauf von geerbten Grundstücken
Vorsicht beim Verkauf von geerbten Grundstücken
8 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 4 Jahren
Grundstücke gehören oftmals zum Erbe von Kindern nach dem Tod der
Eltern. In vielen Fällen wird das elterliche Grundstück aber auch
schon zu Lebzeiten den Kindern unentgeltlich oder gegen Einräumung
eines Wohnrechtes übereignet. Eltern können einem Kind ein
Grundstück bis zu einem Wert von 800.000 Euro sogar erbschaft- und
schenkungsteuerfrei übertragen, denn es gibt persönliche
Freibeträge, d. h. jeder Elternteil kann einem Kind bis zu 400.000
Euro steuerfrei übertragen. Dabei sind allerdings alle
unentgeltlichen Erwerbe des jeweiligen Elternteils innerhalb der
letzten 10 Jahre zu berücksichtigen. Den Freibetrag gibt es somit
alle 10 Jahre aufs Neue.
Eltern. In vielen Fällen wird das elterliche Grundstück aber auch
schon zu Lebzeiten den Kindern unentgeltlich oder gegen Einräumung
eines Wohnrechtes übereignet. Eltern können einem Kind ein
Grundstück bis zu einem Wert von 800.000 Euro sogar erbschaft- und
schenkungsteuerfrei übertragen, denn es gibt persönliche
Freibeträge, d. h. jeder Elternteil kann einem Kind bis zu 400.000
Euro steuerfrei übertragen. Dabei sind allerdings alle
unentgeltlichen Erwerbe des jeweiligen Elternteils innerhalb der
letzten 10 Jahre zu berücksichtigen. Den Freibetrag gibt es somit
alle 10 Jahre aufs Neue.
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