Beschreibung

vor 8 Monaten
Am 29. März 1924 schloss der Freistaat Bayern mit dem Heiligen
Stuhl in Rom einen Vertrag, das "Konkordat zwischen seiner
Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern". In dem
Staatsvertrag einigten sich beide Seiten auf Rechte, Pflichten und
gewisse Zuständigkeiten. Wie kam es dazu und warum musste das
Verhältnis zwischen dem jungen Freistaat und der katholischen
Kirche neu verhandelt werden? Sind die Staatsleistungen, die an die
Kirche gezahlt werden, heute noch gerechtfertigt und wie sehen
konkret die Ablösebemühungen aus?

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