Auf geht’s - der Reha-Blog 136 Wenn die Anwältin nicht will

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Dass es im Reha-Management des Personenschadenmanagement Regel gibt, war schon oft Thema. Das aber die anwaltliche Vertretung diese nicht kennt und die Familie eine Unfallopfers falsch berät ist vorsichtig gesagt schwierig. Weil es dem Unfallopfer nicht h
7 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Unfallopfer, die nicht im Bereich der gesetzlichen
Unfallversicherung betreut werden, stehen nach einem schweren
Unfall mit ihrer Rehabilitation und Teilhabe alleine da. Erhalten
Unfallopfer und Angehörige über Umwege die Information, dass es ein
Reha-Management gibt, sollte man davon ausgehen, dass dies
anwaltliche Vertretung dies unterstützt. Leider ist dies nicht
immer der Fall. So wird von der anwaltlichen Vertretung eine gute
Teilhabe und Rehabilitation des Unfallopfers und Entlastung der
Angehörigen verhindert. Das Unfallopfer muss darunter leiden.

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