Auf geht’s - der Reha-Blog! 133 Wenn der Arbeitgeber falschspielt

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Die stufenweise Wiedereingliederung bei Unfallopfern mit einer schweren Behinderung bedarf eine positive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Arbeitet dieser nicht sauber, muss die Teilhabe am Arbeitsleben scheitern.
6 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Auf Zusagen von Arbeitgebern kann man sich in der Regel verlassen,
wenn es um die Wiedereingliederung von Unfallopfern geht. Gerade
dann, wenn Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung beteiligt
sind und auch noch ein betriebliches Eingliederungsmanagement
durchgeführt wurde. Manchmal spielt allerdings der Arbeitgeber
nicht ganz fair. Die stufenweise Wiedereingliederung dauert bei dem
Unfallopfer etwas länger und urplötzlich wird die für das
Unfallopfer reservierte Stelle neu ausgeschrieben. Mit den
entsprechenden psychischen Belastungen für das Unfallopfer.

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