Auf geht’s - der Reha-Blog 131 Wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht hilft

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Mit einer Schwerbehindertenvertretung sollte eine Unterstützung bei der Eingliederung eines schwerbehinderten Unfallopfers möglich sein. Das scheitert allerdings am Willen der Schwerbehindertenvertretung.
7 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Wenn ein Unfallopfer schwerbehindert ist, hat es besondere Rechte,
wenn es um die Sicherheit des Arbeitsplatzes geht. Bei
Arbeitnehmern ist das ein verbesserter Kündigungsschutz. Beamte
haben dieses Problem nicht, weil man ihnen ja nicht kündigen kann.
Und Schwerbehinderte benötigen auch eine Vertretung, die sich um
die Durchsetzung ihrer Rechte kümmert. Da sind wir bei der
Schwerbehindertenvertretung (SBV). Wenn diese aber eine
Verweigerungshaltung einnimmt, dann ist es mit der Hilfe und
Vertretung nicht weit her.

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