Auf geht’s - der Reha-Blog 131 Wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht hilft
Mit einer Schwerbehindertenvertretung sollte eine Unterstützung bei
der Eingliederung eines schwerbehinderten Unfallopfers möglich
sein. Das scheitert allerdings am Willen der
Schwerbehindertenvertretung.
7 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Wenn ein Unfallopfer schwerbehindert ist, hat es besondere Rechte,
wenn es um die Sicherheit des Arbeitsplatzes geht. Bei
Arbeitnehmern ist das ein verbesserter Kündigungsschutz. Beamte
haben dieses Problem nicht, weil man ihnen ja nicht kündigen kann.
Und Schwerbehinderte benötigen auch eine Vertretung, die sich um
die Durchsetzung ihrer Rechte kümmert. Da sind wir bei der
Schwerbehindertenvertretung (SBV). Wenn diese aber eine
Verweigerungshaltung einnimmt, dann ist es mit der Hilfe und
Vertretung nicht weit her.
wenn es um die Sicherheit des Arbeitsplatzes geht. Bei
Arbeitnehmern ist das ein verbesserter Kündigungsschutz. Beamte
haben dieses Problem nicht, weil man ihnen ja nicht kündigen kann.
Und Schwerbehinderte benötigen auch eine Vertretung, die sich um
die Durchsetzung ihrer Rechte kümmert. Da sind wir bei der
Schwerbehindertenvertretung (SBV). Wenn diese aber eine
Verweigerungshaltung einnimmt, dann ist es mit der Hilfe und
Vertretung nicht weit her.
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