Auf geht's - der Reha-Blog! 108 Mitmachen ist Pflicht

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Wenn es um deine Teilhabe am Arbeitsleben geht, musst du auch mitwirken.
3 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Einfach nicht zu einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht
zu erscheinen ist sicher nicht die feine Art. Grade auch dann, wenn
jeder Versuch der Kontaktaufnahme zum Unfallopfer scheitert. Da
gibt es dann in der Sozialversicherung noch die
Mitwirkungspflichten. Und gegenüber der gegnerischen Versicherung
möglicherweise noch eine Schadensminderungspflicht.

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