Auf geht's - der Reha-Blog! 105 Arbeitgeberin als Reha-Managerin

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Als Arbeitgeberin sollte man seine Kompetenzen nicht überschreiten
3 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Arbeitgeber leben ihre Fürsorgepflicht nicht immer aus. Das kann
dann für Geschädigte am Arbeitsplatz zur Überforderung und
Arbeitsplatzgefährdung führen. Es geht negativ auch anders herum.
Eine Klientin hat sich nach einem Schädel-Hirn-Trauma wieder zurück
ins Berufsleben gekämpft. Die Arbeitgeberin ist der Auffassung sich
mit Schädelhirnverletzten auszukennen, weil sie jemanden im
Bekanntenkreis kennt.

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