Auf geht's - der Reha-Blog! 101 Grenzen ziehen
Grenzen sind wichtig um Neutralität zu wahren
6 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Schnell ist ein Reha-Dienstleister der Buhmann, wenn sich die
Wünsche von Unfallverletzten nicht erfüllen lassen. Ganz konkret
ging es um die Organisation von betreuten Wohnen für ein
Unfallopfer. Der beauftragte Dienstleister führt ein Erstgespräch
und dann passiert-- nichts. Rehamanagement-Oldenburg ruft mehrfach
an, dann schriftliche Anforderungen mit Terminen usw. Die Familie,
insbesondere die Kinder melden sich in der Zeit nicht. Anstatt nun
einmal tätig zu werden und auf Nichttätigkeit
hinzuweisen--Stille--. Auch Betroffene und Angehörige haben eine
Mitwirkungspflicht. Dann, wenn es nicht klappt den
Reha-Dienstleister verantwortlich zu machen, ist da ein wenig
einfach. Auch wenn er selbst zugesagt hat den richtigen
Dienstleister zu verpflichten, stehen immer noch schadensrechtliche
Aspekte im Raum. Entscheidet die Haftpflichtversicherung, dass aus
diversen Gründen auf das Sozialversicherungssystem zurück zu
greifen ist, dann sind dem Reha-Dienstleister die Hände gebunden.
Dann geht die Zuständigkeit auf die/den Anwältin/Anwalt über. Wird
diese/r nicht tätig, kann auch der Reha-Dienstleister nichts dafür.
Wünsche von Unfallverletzten nicht erfüllen lassen. Ganz konkret
ging es um die Organisation von betreuten Wohnen für ein
Unfallopfer. Der beauftragte Dienstleister führt ein Erstgespräch
und dann passiert-- nichts. Rehamanagement-Oldenburg ruft mehrfach
an, dann schriftliche Anforderungen mit Terminen usw. Die Familie,
insbesondere die Kinder melden sich in der Zeit nicht. Anstatt nun
einmal tätig zu werden und auf Nichttätigkeit
hinzuweisen--Stille--. Auch Betroffene und Angehörige haben eine
Mitwirkungspflicht. Dann, wenn es nicht klappt den
Reha-Dienstleister verantwortlich zu machen, ist da ein wenig
einfach. Auch wenn er selbst zugesagt hat den richtigen
Dienstleister zu verpflichten, stehen immer noch schadensrechtliche
Aspekte im Raum. Entscheidet die Haftpflichtversicherung, dass aus
diversen Gründen auf das Sozialversicherungssystem zurück zu
greifen ist, dann sind dem Reha-Dienstleister die Hände gebunden.
Dann geht die Zuständigkeit auf die/den Anwältin/Anwalt über. Wird
diese/r nicht tätig, kann auch der Reha-Dienstleister nichts dafür.
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