Auf geht's - der Reha-Blog! 099 Vorzeitiges Ende des Reha-Management

Auf geht's - der Reha-Blog! 099 Vorzeitiges Ende des Reha-Management

Keine Haftung - kein Reha-Management
5 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Für Anwälte und Versicherungen sieht es oft ganz einfach aus, wenn
es um die Haftung geht. Nach dem Code of Conduct wird sich auf das
Reha-Management geeinigt. Und los geht es. Reha-Plan machen und
umsetzen. Unterstützung bei notwendigen Antragstellungen bei
Sozialversicherungsträgern oder bei der gegnerischen
Haftpflichtversicherung. Eine Geschädigte absolviert die ersten
Punkte im Reha-Plan. Nach der stationären Reha nimmt die Sache dann
auf einmal eine Wendung. Die Haftung ist überhaupt nicht klar.
Vielmehr sieht es eher danach aus, dass entweder gar nicht oder nur
wenig Haftung im Raum steht. Ein weiter so kann es dann aber nicht
geben, erstrecht nicht, wenn es um die Leistungen der
Haftpflichtversicherung für Reha-Leistungen geht. Diese können
nicht mehr übernommen werden. Es ist ein Entgegenkommen, das
rehamanagement-Oldenburg jetzt noch durch den Behördendschungel
helfen darf. Das hätte die Versicherung auch anders entscheiden
können.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: