Auf geht's - der Reha-Blog! 073 Grenzen im beruflichen Reha- Management

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Wo gibt es Grenzen bei der Teilhabe am Arbeitsleben
3 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Wie lange sind Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewähren?
Welche Grenzen gibt es? Zu diesen Fragen gibt es unterschiedliche
Einschätzungen und Vorstellungen der verschiedenen Kostenträger.
Schon im Bereich der Sozialversicherung handeln die verschiedenen
Träger entweder restriktiv oder großzügig. Maßstab für dieses
Handeln ist das jeweilige Ermessen. Viele Unfallopfer denken hier
dann an Willkür. Tatsächlich ist das Ermessen für
Sozialversicherungsträger gesetzlich geregelt (Paragraf 39 SGB I).
Entscheidet sich ein Betroffener, eine Rente wegen Erwerbsminderung
beim Rentenversicherungsträger zu beantragen, ist dies ein Merkmal,
dass sich das Unfallopfer nicht mehr gedanklich auf dem ersten
Arbeitsmarkt sieht. Allein finanzielle Zwänge sind hierfür nicht
ausschlaggebend. In einem konkreten Fall ist ein langwieriges
Verfahren zur Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes
gescheitert. Die Biografie des Unfallopfers und seine
unfallbedingten und unfallunabhängigen Erkrankungen stützen seine
Vorstellungen, die Erwerbsminderungsrente anzustreben. Durch den
Bildungsträger wurde das Unfallopfer befähigt, sich selbst auf dem
ersten Arbeitsmarkt nicht nur zu bewerben, sondern auch zu
verkaufen. An dieser Stelle muss dann ein Strich gezogen werden und
die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist zu beenden.

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