Auf geht's - der Reha-Blog! 060 Abbruch einer Reha-Maßnahme und ihre möglichen Folgen

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Mitmachen macht Sinn im Personenschadenmanagement
4 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Es ist ein Irrtum, dass nur das Unfallopfer freiwillig an Maßnahmen
im Reha-Management teilnimmt. Auch die gegnerische
Haftpflichtversicherung leistet ihren Beitrag im Reha-Management
freiwillig. Ganz aktuell geht es um eine Klientin, die sich in
einer Reha-Maßnahme nicht wohl fühlt. Sie ist der Einschätzung,
dass ihr die Maßnahme nichts bringen würde. Tatsächlich ergeben
allerdings Gespräche mit den Ärzten, Therapeuten und dem
Sozialdienst ein ganz anderes Bild. Nun soll
rehamanagement-Oldenburg eine Entscheidung fällen. Dies ist
allerdings nicht die Aufgabe eines Reha- Dienstleisters im
Reha-Management. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Klientin
nicht nur der Maßnahme, sondern auch dem Reha-Plan zugestimmt hat.
Gegnerische Haftpflichtversicherungen prüfen für sich, ob sie
weiter in eine Reha-Management und in Reha-Kosten investieren
möchten. Dies müssen sie nicht. Sie sind nach dem Code of Conduct
dazu auch nicht verpflichtet.

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