Auf geht's - der Reha-Blog! 041 Mitwirken – Grenzen der Zusammenarbeit
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Der Code of Conduct im Reha-Management ist die Grundlage für eine
Zusammenarbeit. Für Unfallopfer, Versicherung und Rechtsanwalt ist
die Zusammenarbeit freiwillig. Dies gilt auch für die Teilnahme des
Betroffenen an Maßnahmen. Und auch Leistungsanbieter (zum Beispiel
Reha-Zentren) arbeiten freiwillig mit den Unfallopfern. Sagt ein
Unfallopfer Termine stetig und kurzfristig ab, ist dies eine
personelle und finanzielle Belastung für den Leistungsanbieter.
Zumal, wenn es keine triftigen Gründe für Therapieabsagen gibt.
Bitter ist dies, wenn bereits mehrfach Chancen zur
Verhaltensveränderung gewährt wurden. Wenn dann noch der Anwalt
nicht mehr weiter weiß und seinen Mandanten nicht erreicht, ist es
Zeit, das Reha-Management abzubrechen.
Zusammenarbeit. Für Unfallopfer, Versicherung und Rechtsanwalt ist
die Zusammenarbeit freiwillig. Dies gilt auch für die Teilnahme des
Betroffenen an Maßnahmen. Und auch Leistungsanbieter (zum Beispiel
Reha-Zentren) arbeiten freiwillig mit den Unfallopfern. Sagt ein
Unfallopfer Termine stetig und kurzfristig ab, ist dies eine
personelle und finanzielle Belastung für den Leistungsanbieter.
Zumal, wenn es keine triftigen Gründe für Therapieabsagen gibt.
Bitter ist dies, wenn bereits mehrfach Chancen zur
Verhaltensveränderung gewährt wurden. Wenn dann noch der Anwalt
nicht mehr weiter weiß und seinen Mandanten nicht erreicht, ist es
Zeit, das Reha-Management abzubrechen.
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