Auf geht's - der Reha-Blog! 036 Erster Kontakt!
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Immer wieder gibt es im Erstkontakt Vorurteile gegenüber
Reha-Dienstleistern. Es gibt ein Angebot der gegnerischen
Haftpflichtversicherung an den Anwalt. Dieses wird dann oft
kommentarlos weiter gereicht. Die Betroffenen haben keine
Informationen zum Reha-Management. Sie denken, dass
rehamanagement-Oldenburg von der gegnerischen Versicherung
geschickt wird. Eine Aufklärung durch den zuständigen Anwalt wäre
an dieser Stelle sinnvoll. So kann den Betroffenen Angst genommen
werden. Aktuell geht es um ein Telefonat mit der Tante eines
schädelhirnverletzten Kindes. Ich bin immer wieder erstaunt mit
welchen Vorurteilen ich als Reha-Dienstleister konfrontiert werde.
Aktuell geht es um den Anruf einer Vewandten eines
schädelhirnverletzten Kindes. Die gegnerische
Haftpflichtversicherung über den Anwalt das Angebot des
Reha-Management unterbreitet. Meine Gesprächspartnerin äußerte nach
kurzem, dass ich ja eh von der Versicherung geschickt werde. Meine
Gegenfrage, fast schon Standard, war: “Was hat Ihnen denn Ihr
Anwalt geraten? Und welchen Informationen haben Sie vom ihm
erhalten?“ Keine! Gerne erklärte ich die Situation und den Code of
Conduct im Reha-Management auch meine Stellung im System und
verwies auf den Deutschen #Anwaltverein, #Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht. Wünschenswert wäre aus meiner Sicht, wenn
Anwältinnen und Anwälte aktiv Ängste und Befürchtungen nehmen und
über die Vorgaben aus dem Code of Conduct ihre Mandantinnen und
Mandanten beraten.
Reha-Dienstleistern. Es gibt ein Angebot der gegnerischen
Haftpflichtversicherung an den Anwalt. Dieses wird dann oft
kommentarlos weiter gereicht. Die Betroffenen haben keine
Informationen zum Reha-Management. Sie denken, dass
rehamanagement-Oldenburg von der gegnerischen Versicherung
geschickt wird. Eine Aufklärung durch den zuständigen Anwalt wäre
an dieser Stelle sinnvoll. So kann den Betroffenen Angst genommen
werden. Aktuell geht es um ein Telefonat mit der Tante eines
schädelhirnverletzten Kindes. Ich bin immer wieder erstaunt mit
welchen Vorurteilen ich als Reha-Dienstleister konfrontiert werde.
Aktuell geht es um den Anruf einer Vewandten eines
schädelhirnverletzten Kindes. Die gegnerische
Haftpflichtversicherung über den Anwalt das Angebot des
Reha-Management unterbreitet. Meine Gesprächspartnerin äußerte nach
kurzem, dass ich ja eh von der Versicherung geschickt werde. Meine
Gegenfrage, fast schon Standard, war: “Was hat Ihnen denn Ihr
Anwalt geraten? Und welchen Informationen haben Sie vom ihm
erhalten?“ Keine! Gerne erklärte ich die Situation und den Code of
Conduct im Reha-Management auch meine Stellung im System und
verwies auf den Deutschen #Anwaltverein, #Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht. Wünschenswert wäre aus meiner Sicht, wenn
Anwältinnen und Anwälte aktiv Ängste und Befürchtungen nehmen und
über die Vorgaben aus dem Code of Conduct ihre Mandantinnen und
Mandanten beraten.
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