Auf geht's - der Reha-Blog! 019 Eingliederung in eine Arbeitszeitfirma

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2 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Auch Zeitarbeitsfirmen beteiligen sich bei Schwerbehinderten an der
Teilhabe. Ganz aktiv. So durfte ich heute einen Glaubenssatz
revidieren. Und es gibt ja die einschlägigen Normen, die auch diese
Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Ich konnte heute erleben, dass
auch in diesem Metier die Fürsorgepflicht ernst genommen und gelebt
wird. Hoffentlich nicht nur ein Einzelfall. Und bleibt abzuwarten
wie sich der Fall entwickelt und wie die Leihunternehmen nun
mitmachen.

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