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Beschreibung
vor 2 Jahren
Unter „Cyberwar“ werden die Durchführung und die Abwehr von
Attacken über das Netz verstanden. Im militärischen Sinne ist dies
spätestens seit dem Kosovo-Krieg fester Bestandteil einer
sogenannten „hybriden Kriegsführung“, de facto verschwimmen aber
die Grenzen zwischen staatlich veranlassten, internetbasierten
Versuche zur Destabilisierung, Sabotage und Manipulation sowie
kriminellen Erpressungsversuchen und Hackern mit einer Vielzahl von
ganz eigenen Motiven. Dabei tummeln sich auch viele Privatfirmen,
Cyber-Söldner und Kriminelle im zumindest mittelbaren
Staatsauftrag. Auf allen Seiten, Tag für Tag. Egal ob in Kriegs-
oder Friedenszeiten. Damit einher geht auch die Frage, in welcher
Zuständigkeit die Abwehr solcher Angriffe liegt. Der Begriff
„Cyberwar“ legt nahe, dass dies beim Militär verortet werden
sollte. Viele Experten warnen aber davor und begründen auch, warum
Sie dies eher bei den zivilen Sicherheitsbehörden sehen. Das hat
auch viele weitere Auswirkungen, bis hin zu Rechtsfolgen im
Schadensfall und Versicherungsthemen. Alleine schon die
Verletzbarkeit kritischer Infrastruktur und auch die möglichen
Folgen von Cyberattacken und Erpressungen erfordert Anstrengungen:
Bewusstsein, Achtsamkeit, Schutzmaßnahmen, Monitoring und Know-how.
Aber nicht nur in Kriegszeiten, sondern permanent. Es geht ja um
Stabilität und Versorgungssicherheit und auch um Schutz vor
Erpressung und Cyber-Terrorismus. Es gibt keinen „humaneren“ Krieg
über das Netz. Ein Krieg, auch ein Cyber-Krieg, ist kein
Computerspiel. Waffen, auch Cyberwaffen, sind und bleiben
potenziell tödlich oder verursachen entsprechende Folgen. Und es
gibt gerade auch aus Deutschland Initiativen, dass Cyberoperationen
nicht im völkerrechtsfreien Raum passieren dürfen. Eine wichtige
Frage dabei: Müssen wir auch Cyber-Attacken völkerrechtlich wie
einen Kriegsakt behandeln und kann es passieren, dass dann ein
Hackerangriff plötzlich den gerade ja wieder so heiß diskutierten
NATO-Bündnisfall auslöst?
Attacken über das Netz verstanden. Im militärischen Sinne ist dies
spätestens seit dem Kosovo-Krieg fester Bestandteil einer
sogenannten „hybriden Kriegsführung“, de facto verschwimmen aber
die Grenzen zwischen staatlich veranlassten, internetbasierten
Versuche zur Destabilisierung, Sabotage und Manipulation sowie
kriminellen Erpressungsversuchen und Hackern mit einer Vielzahl von
ganz eigenen Motiven. Dabei tummeln sich auch viele Privatfirmen,
Cyber-Söldner und Kriminelle im zumindest mittelbaren
Staatsauftrag. Auf allen Seiten, Tag für Tag. Egal ob in Kriegs-
oder Friedenszeiten. Damit einher geht auch die Frage, in welcher
Zuständigkeit die Abwehr solcher Angriffe liegt. Der Begriff
„Cyberwar“ legt nahe, dass dies beim Militär verortet werden
sollte. Viele Experten warnen aber davor und begründen auch, warum
Sie dies eher bei den zivilen Sicherheitsbehörden sehen. Das hat
auch viele weitere Auswirkungen, bis hin zu Rechtsfolgen im
Schadensfall und Versicherungsthemen. Alleine schon die
Verletzbarkeit kritischer Infrastruktur und auch die möglichen
Folgen von Cyberattacken und Erpressungen erfordert Anstrengungen:
Bewusstsein, Achtsamkeit, Schutzmaßnahmen, Monitoring und Know-how.
Aber nicht nur in Kriegszeiten, sondern permanent. Es geht ja um
Stabilität und Versorgungssicherheit und auch um Schutz vor
Erpressung und Cyber-Terrorismus. Es gibt keinen „humaneren“ Krieg
über das Netz. Ein Krieg, auch ein Cyber-Krieg, ist kein
Computerspiel. Waffen, auch Cyberwaffen, sind und bleiben
potenziell tödlich oder verursachen entsprechende Folgen. Und es
gibt gerade auch aus Deutschland Initiativen, dass Cyberoperationen
nicht im völkerrechtsfreien Raum passieren dürfen. Eine wichtige
Frage dabei: Müssen wir auch Cyber-Attacken völkerrechtlich wie
einen Kriegsakt behandeln und kann es passieren, dass dann ein
Hackerangriff plötzlich den gerade ja wieder so heiß diskutierten
NATO-Bündnisfall auslöst?
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