Noch mal 78 Tage zittern: Corona und die Verjährungsfrist in Spanien

Noch mal 78 Tage zittern: Corona und die Verjährungsfrist in Spanien

Willipedia
9 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
78 Tage dauerte im Frühjahr 2020 der Corona-Lockdown in Spanien.
Zweieinhalb Monate, die nun auch steuerrechtliche Konsequenzen
haben. Denn die Verjährungsfrist wird um exakt diesen Zeitraum
eingefroren. Betroffen sind alle Steuererklärungen, in deren
Verjährungsfrist der Alarmzustand fiel. Wie Verjährung generell in
Spanien gehandhabt wird, was die Corona-Regel in der Praxis
bedeutet und wer vielleicht davon profitieren kann, erklärt Thomas
Fitzner, Assistent der Geschäftsleitung von European Accounting.

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