Fahrtkosten der Großeltern als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen
Fahrtkosten der Großeltern als Kinderbetreuungskosten von der
Steuer absetzen
4 Minuten
Podcast
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ieconomics Familienfinanzen: der Podcast vom für Dummies Autor Michael Griga
Beschreibung
vor 2 Jahren
Zu den Kinderbetreuungskosten zählen die Aufwendungen zur
Betreuung eurer Kinder. Steuerlich absetzbar ist aber nur die
sogenannte behütende oder beaufsichtigende Kinderbetreuung. Das
bedeutet, dass die bei der Betreuung durch Oma und Opa
entstandenen Fahrtkosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich
absetzbar sein können.
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