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Beschreibung
vor 2 Jahren
Seit dem 3. Oktober 1922 war gegen 13 Beschuldigte wegen des Mordes
an Außenminister Walther Rathenau vor dem neubegründeten
Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik verhandelt worden,
bereits am 14. Oktober ergingen in dem vielbeachteten Prozess die
Urteile. Der Hauptangeklagte Ernst Werner Techow entging der
Todesstrafe, weil er nur der Beihilfe, nicht aber der
Mittäterschaft am Attentat überführt werden konnte. Die Strafen
gegen neun weitere Angeklagte wurden allgemein als vergleichsweise,
d.h. in Relation zu anderen Verfahren mit rechtsterroristischem
Hintergrund, drastisch angesehen. Die heiß diskutierte Frage nach
etwaigen Hintermännern, etwa aus den Kreisen der berüchtigten
Organisation Consul, ließ das Gericht in seiner Urteilsbegründung
jedoch offen. Weitere Details erfahren wir aus der Berliner
Morgenpost vom 15. Oktober, und zwar von Paula Leu.
an Außenminister Walther Rathenau vor dem neubegründeten
Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik verhandelt worden,
bereits am 14. Oktober ergingen in dem vielbeachteten Prozess die
Urteile. Der Hauptangeklagte Ernst Werner Techow entging der
Todesstrafe, weil er nur der Beihilfe, nicht aber der
Mittäterschaft am Attentat überführt werden konnte. Die Strafen
gegen neun weitere Angeklagte wurden allgemein als vergleichsweise,
d.h. in Relation zu anderen Verfahren mit rechtsterroristischem
Hintergrund, drastisch angesehen. Die heiß diskutierte Frage nach
etwaigen Hintermännern, etwa aus den Kreisen der berüchtigten
Organisation Consul, ließ das Gericht in seiner Urteilsbegründung
jedoch offen. Weitere Details erfahren wir aus der Berliner
Morgenpost vom 15. Oktober, und zwar von Paula Leu.
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