So lockert Sachsen die Corona-Maßnahmen - und was passiert dann?
Im CoronaCast erklärt Reporterin Andrea Schawe, welche Lockerungen
die neue Corona-Verordnung in Sachsen vorsieht, und wieso die
nächsten zwei Wochen politisch heikel sind.
40 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 2 Jahren
Ab Freitag gelten in Sachsen neue Corona-Regeln. Eine Reihe an
Lockerungen sind mit der neuen Verordnung verbunden. Gleichzeitig
ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz, das zunächst bis zum
19. März gilt, eine zentrale Frage: Was passiert danach? Im Podcast
"CoronaCast" bei Sächsische.de erläutert Reporterin Andrea Schawe,
was alles lockerer wird und vor welcher Aufgabe die Politik in den
kommenden zwei Wochen steht. Die Ausgangslage ist tatsächlich
unübersichtlich. Was nach der nun greifenden 49. sächsischen
Corona-Schutzverordnung passieren werde, sei noch nicht geklärt.
Das hatte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am
Dienstag bei der Veröffentlichung der neuen Regeln betont. Grund
dafür ist, dass die für die Pandemie angepassten Teile des
Infektionsschutzgesetzes zum 19. März ausliefen und die
Bundesregierung sich bisher noch nicht zu einer Verlängerung oder
Anpassung geäußert habe. Fest stehen aber zwei Dinge: Es handelt
sich bei der neuen sächsischen Verordnung nicht mehr um eine
sogenannte Notverordnung und es fallen deshalb in vielen Bereichen
in erheblicher Weise Schutzvorschriften weg. Die wichtigsten
Änderungen ab 4. März in Kürze sind: - Ungeimpfte erhalten in
vielen Bereichen wieder Zugang. In der Gastronomie, in Kultur- und
Freizeiteinrichtungen oder bei Messen gilt wieder 3G. - Für
Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr,
Ungeimpfte eines Hausstandes dürfen sich mit zwei weiteren Personen
treffen. - Clubs, Bars und Diskotheken dürfen unter 2G-plus wieder
öffnen. - Kontakterfassung ist nur noch im Gesundheits- und
Sozialwesen nötig. - Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit
mehr als 1.000 Menschen können Veranstalter zwischen 2G und 3G
wählen - und die Veranstaltungsorte entsprechend mehr oder weniger
auslasten. Alle Details zur neuen Verordnung, was in der kurzen
Zeit bis zur nächsten Regelungsrunde alles passieren muss, und
wieso der 20. März wohl eher nicht als "Freedom Day" angesehen
werden kann, darum geht es in der aktuellen Folge "CoronaCast".
Außerdem Themen in dieser Folge: - Welchen Einfluss hat der Krieg
in der Ukraine auf das Tempo in der Corona-Politik? - Was bedeutet
es, dass die aktuelle Verordnung keine Notverordnung mehr ist? -
Wie ist das Impfen mit proteinbasierten Impfstoff von Novavax in
Sachsen angelaufen? Das Podcast-Gespräch wurde über einen
Videoanruf aufgezeichnet. Alle am Gespräch beteiligten Personen
saßen ausreichend weit voneinander getrennt an verschiedenen Orten.
Lockerungen sind mit der neuen Verordnung verbunden. Gleichzeitig
ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz, das zunächst bis zum
19. März gilt, eine zentrale Frage: Was passiert danach? Im Podcast
"CoronaCast" bei Sächsische.de erläutert Reporterin Andrea Schawe,
was alles lockerer wird und vor welcher Aufgabe die Politik in den
kommenden zwei Wochen steht. Die Ausgangslage ist tatsächlich
unübersichtlich. Was nach der nun greifenden 49. sächsischen
Corona-Schutzverordnung passieren werde, sei noch nicht geklärt.
Das hatte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am
Dienstag bei der Veröffentlichung der neuen Regeln betont. Grund
dafür ist, dass die für die Pandemie angepassten Teile des
Infektionsschutzgesetzes zum 19. März ausliefen und die
Bundesregierung sich bisher noch nicht zu einer Verlängerung oder
Anpassung geäußert habe. Fest stehen aber zwei Dinge: Es handelt
sich bei der neuen sächsischen Verordnung nicht mehr um eine
sogenannte Notverordnung und es fallen deshalb in vielen Bereichen
in erheblicher Weise Schutzvorschriften weg. Die wichtigsten
Änderungen ab 4. März in Kürze sind: - Ungeimpfte erhalten in
vielen Bereichen wieder Zugang. In der Gastronomie, in Kultur- und
Freizeiteinrichtungen oder bei Messen gilt wieder 3G. - Für
Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr,
Ungeimpfte eines Hausstandes dürfen sich mit zwei weiteren Personen
treffen. - Clubs, Bars und Diskotheken dürfen unter 2G-plus wieder
öffnen. - Kontakterfassung ist nur noch im Gesundheits- und
Sozialwesen nötig. - Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit
mehr als 1.000 Menschen können Veranstalter zwischen 2G und 3G
wählen - und die Veranstaltungsorte entsprechend mehr oder weniger
auslasten. Alle Details zur neuen Verordnung, was in der kurzen
Zeit bis zur nächsten Regelungsrunde alles passieren muss, und
wieso der 20. März wohl eher nicht als "Freedom Day" angesehen
werden kann, darum geht es in der aktuellen Folge "CoronaCast".
Außerdem Themen in dieser Folge: - Welchen Einfluss hat der Krieg
in der Ukraine auf das Tempo in der Corona-Politik? - Was bedeutet
es, dass die aktuelle Verordnung keine Notverordnung mehr ist? -
Wie ist das Impfen mit proteinbasierten Impfstoff von Novavax in
Sachsen angelaufen? Das Podcast-Gespräch wurde über einen
Videoanruf aufgezeichnet. Alle am Gespräch beteiligten Personen
saßen ausreichend weit voneinander getrennt an verschiedenen Orten.
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