Impfnachweis im Unternehmen: Gehört das in die Arbeitswelt, Herr Schlimbach?
Auskunftspflicht zum Impfstatus auf Arbeit? Sachsens DGB-Chef
Markus Schlimbach kritisiert im Podcast-Gespräch den Vorstoß von
Ministerpräsident Kretschmer.
43 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Sachsen, Markus
Schlimbach, kritisiert einen von Ministerpräsident Michael
Kretschmer eingebrachten Vorschlag zu einer möglichen
Auskunftspflicht am Arbeitsplatz über eine Corona-Impfung. "Wir
sehen im Moment, dass der Druck, sich impfen zu lassen, immer mehr
auf die betriebliche Ebene verlagert wird", sagt Schlimbach im
CoronaCast bei Sächsische.de. Der DGB-Chef mahnt an, dass
Unternehmen, Angestellte, vor allem aber Personal- und Betriebsräte
im Fall der Einführung einer solchen Regel die Versäumnisse der
Politik ausbaden müssten. "Der Staat, der eine große Aufgabe zur
Information und Diskussion mit den Menschen hat, macht sich da
einen schmalen Fuß." Die Debatte sei eine gesellschaftliche und
keine, die in Betrieben geführt werden sollte, so Schlimbach.
Ministerpräsident Kretschmer hatte sich diese Woche am Rande eines
Besuchs in der italienischen Hauptstadt Rom dafür ausgesprochen,
dass Arbeitnehmer bei ihrem Unternehmen ihren Impfstatus nachweisen
sollten. Er hatte dabei auf den öffentlichen und sozialen Bereich
verwiesen, wo das in Teilen schon Gang und Gäbe sei. Die Aussage
hatte Kretschmer im Lichte seines Italienbesuchs wohl auch deshalb
getroffen, weil in dem Land ab 15. Oktober genau diese Regel gelten
soll. Für den DGB sei das ein bedenkliches Szenario. Schließlich
würden Gesundheitsdaten höchsten europäischen Datenschutzstandards
unterliegen. Dass etwas Vergleichbares in Deutschland eingeführt
werde, hält Schlimbach wegen EU-rechtlicher Hürden und der Vorgaben
des Grundgesetzes nicht für vertretbar. Doch wäre eine Auskunft am
Arbeitsplatz nicht eine konsequente Umsetzung der 3G-Regel, so wie
sie im privaten Bereich für Restaurantbesuche oder Konzerte
inzwischen Standard ist? Einheitliche Regeln für alle Bereiche des
Alltags - so schön das auch klingen würde, "es hat gute Gründe,
wieso Arbeitgeber nicht über den Gesundheitsstatus von Mitarbeitern
Bescheid wissen dürfen", entgegnet Schlimbach. Nur so könne
vermieden werden, dass sich wegen gesundheitlicher
Beeinträchtigungen vermeidbare Nachteile am Arbeitsplatz ergeben
würden. Außerdem Themen in dieser Folge CoronaCast: - Die ab 11.
Oktober in Deutschland kostenpflichtig werdenden Coronatests und
die Auswirkungen auf die Arbeitswelt. - Die aktuell geltenden
Regeln zum Coronaschutz am Arbeitsplatz. - Die schwierige Balance
im Umgang mit Geimpften und Ungeimpften bei der Arbeit. -
Veränderungen der Arbeitswelt durch Digitalisierung und Homeoffice
während Corona. Das Podcast-Gespräch wurde über einen Videoanruf
aufgezeichnet. Alle am Gespräch beteiligten Personen saßen
ausreichend weit voneinander getrennt an verschiedenen Orten.
Schlimbach, kritisiert einen von Ministerpräsident Michael
Kretschmer eingebrachten Vorschlag zu einer möglichen
Auskunftspflicht am Arbeitsplatz über eine Corona-Impfung. "Wir
sehen im Moment, dass der Druck, sich impfen zu lassen, immer mehr
auf die betriebliche Ebene verlagert wird", sagt Schlimbach im
CoronaCast bei Sächsische.de. Der DGB-Chef mahnt an, dass
Unternehmen, Angestellte, vor allem aber Personal- und Betriebsräte
im Fall der Einführung einer solchen Regel die Versäumnisse der
Politik ausbaden müssten. "Der Staat, der eine große Aufgabe zur
Information und Diskussion mit den Menschen hat, macht sich da
einen schmalen Fuß." Die Debatte sei eine gesellschaftliche und
keine, die in Betrieben geführt werden sollte, so Schlimbach.
Ministerpräsident Kretschmer hatte sich diese Woche am Rande eines
Besuchs in der italienischen Hauptstadt Rom dafür ausgesprochen,
dass Arbeitnehmer bei ihrem Unternehmen ihren Impfstatus nachweisen
sollten. Er hatte dabei auf den öffentlichen und sozialen Bereich
verwiesen, wo das in Teilen schon Gang und Gäbe sei. Die Aussage
hatte Kretschmer im Lichte seines Italienbesuchs wohl auch deshalb
getroffen, weil in dem Land ab 15. Oktober genau diese Regel gelten
soll. Für den DGB sei das ein bedenkliches Szenario. Schließlich
würden Gesundheitsdaten höchsten europäischen Datenschutzstandards
unterliegen. Dass etwas Vergleichbares in Deutschland eingeführt
werde, hält Schlimbach wegen EU-rechtlicher Hürden und der Vorgaben
des Grundgesetzes nicht für vertretbar. Doch wäre eine Auskunft am
Arbeitsplatz nicht eine konsequente Umsetzung der 3G-Regel, so wie
sie im privaten Bereich für Restaurantbesuche oder Konzerte
inzwischen Standard ist? Einheitliche Regeln für alle Bereiche des
Alltags - so schön das auch klingen würde, "es hat gute Gründe,
wieso Arbeitgeber nicht über den Gesundheitsstatus von Mitarbeitern
Bescheid wissen dürfen", entgegnet Schlimbach. Nur so könne
vermieden werden, dass sich wegen gesundheitlicher
Beeinträchtigungen vermeidbare Nachteile am Arbeitsplatz ergeben
würden. Außerdem Themen in dieser Folge CoronaCast: - Die ab 11.
Oktober in Deutschland kostenpflichtig werdenden Coronatests und
die Auswirkungen auf die Arbeitswelt. - Die aktuell geltenden
Regeln zum Coronaschutz am Arbeitsplatz. - Die schwierige Balance
im Umgang mit Geimpften und Ungeimpften bei der Arbeit. -
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während Corona. Das Podcast-Gespräch wurde über einen Videoanruf
aufgezeichnet. Alle am Gespräch beteiligten Personen saßen
ausreichend weit voneinander getrennt an verschiedenen Orten.
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