Angeklagt nach Paragraph 175

Angeklagt nach Paragraph 175

7. Januar 1922
5 Minuten
Podcast
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Der Podcast mit täglich einer Zeitungsnachricht aus der Welt vor hundert Jahren

Beschreibung

vor 2 Jahren
Seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1872 kannte das
Reichsstrafgesetzbuch den Paragraphen 175, der sexuelle Handlungen
zwischen Personen männlichen Geschlechts unter (teilweise
drakonische) Strafe stellte. Alle Versuche aus dem linken
politischen Spektrum, diesen abzuschaffen, scheiterten auch nach
1918 an den Mehrheitsverhältnissen im Reichstag. Zwar bewegte sich
die Zahl der jährlichen Verurteilungen nach Paragraph 175 in
Weimarer Zeit reichsweit ‘nur‘ im mittleren dreistelligen Bereich.
Gerade mutige Aktivisten der jungen Schwulenbewegung wie der
Herausgeber der Kunstzeitschrift „Der Eigene“ Adolf Brand lebten in
ihrem Kampf für die Legalisierung der Homosexualität aber dennoch
gefährlich und standen ständig mit einem Bein im Gefängnis. Zum
Glück waren Brand und seine Anwälte rechtskundig und clever genug,
um zu wissen, was sie vor Gericht sagen durften und was nicht. Die
Berliner Volks-Zeitung vom 7. Januar 1922 hat es für die Nachwelt
festgehalten, Paula Leu liest es uns vor.

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