Beschreibung

vor 1 Jahr

Heute spricht Julia mit der Familienrechtsanwältin Antoinette von
Arnswaldt über das Thema Sorgerecht bei unverheirateten und
homosexuellen Paaeren. Unverheiratet ein Kind zusammen bekommen?
Kein Problem, warum nicht? Juristisch muss man da allerdings auf
einiges achten. Damit beide das Sorgrecht haben, muss nicht nur
die Vaterschaft, sondern auch das gemeinsame Sorgerecht mit
Einverständnis der Mutter rechtlich festgehalten werden. Das zu
unterlassen, fällt unverheirateten Vätern vor allem im Falle
einer Trennung auf die Füße - aber auch, wenn das Kind im
Krankenhaus ist. Denn Auskunftsrecht haben nur Personen, die über
das Sorgerecht für das Kind verfügen. Das und vieles mehr - unter
anderem wie es sich bei gleichgeschlechtlichen Paaren verhält, wo
der leibliche Vater oder die leibliche Mutter (je nach Fall)
außerhalb der Beziehung steht - erfahrt Ihr in dieser Folge. Denn
hier geht es nur über Adoption.


ZITAT: "Unverheiratete Eltern sollten sofort das gemeinsame
Sorgrecht beantragen, sonst kann es im Falle einer Trennung, aber
auch im Falle eines Krankenhausaufenthaltes des Kindes eng werden
für den Vater."


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Infos zur Folge:


Hier findet ihr den Link zur Homepage der Anwaltspraxis DR.
PURRUCKER & PARTNER, in der Frau von Arnswaldt als
Anwältin für Familienrecht tätig ist.


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