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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Leipziger Prozesse zwischen 1921 und 1927 stellten einen
Versuch dar, von deutschen Militärs während des 1. Weltkriegs
begangene Kriegsverbrechen, Verstöße gegen die 1907 unterzeichnete
Haager Landkriegsordnung, vor dem Reichsgericht zu verhandeln. Die
Verfahren standen unter keinem guten Stern. Von Anfang an hieß es,
dass nur die kleinen Chargen bestraft werden und die Generäle
freigesprochen werden, und das Ausland empörte sich gegen die Milde
der Strafen. Im Juli 1921 wurde der Prozess gegen den
Generalleutnant Hans von Schack und Generalmajor Benno Kruska
geführt, angeklagt in 1280 Mordfällen, weil sie einen
Typhusausbruch im Kriegsgefangenenlager Kassel verursacht hätten.
Das Gericht stellte fest, dass der Typhusausbruch, dem auch
deutsche Wachmannschaften zum Opfer fielen, auf der Verteilung
russischer Kriegsgefangener auf die einzelnen Lager beruhte, der
von der Obersten Heeresleitung angeordnet war und den die
Angeklagten lediglich befolgt hätten. Sie wurden freigesprochen.
Unabhängig davon, wie dies letztlich zu bewerten ist, schäumte
damals die französische Presse vor Wut und der sozialdemokratische
Vorwärts verteidigte am 9. Juli sogar das an selber Stelle oft
kritisierte Verfahren, und machte klar: Kriegsverbrechen können
nationale Gerichte kaum verhandeln. Es liest Paula Leu.
Versuch dar, von deutschen Militärs während des 1. Weltkriegs
begangene Kriegsverbrechen, Verstöße gegen die 1907 unterzeichnete
Haager Landkriegsordnung, vor dem Reichsgericht zu verhandeln. Die
Verfahren standen unter keinem guten Stern. Von Anfang an hieß es,
dass nur die kleinen Chargen bestraft werden und die Generäle
freigesprochen werden, und das Ausland empörte sich gegen die Milde
der Strafen. Im Juli 1921 wurde der Prozess gegen den
Generalleutnant Hans von Schack und Generalmajor Benno Kruska
geführt, angeklagt in 1280 Mordfällen, weil sie einen
Typhusausbruch im Kriegsgefangenenlager Kassel verursacht hätten.
Das Gericht stellte fest, dass der Typhusausbruch, dem auch
deutsche Wachmannschaften zum Opfer fielen, auf der Verteilung
russischer Kriegsgefangener auf die einzelnen Lager beruhte, der
von der Obersten Heeresleitung angeordnet war und den die
Angeklagten lediglich befolgt hätten. Sie wurden freigesprochen.
Unabhängig davon, wie dies letztlich zu bewerten ist, schäumte
damals die französische Presse vor Wut und der sozialdemokratische
Vorwärts verteidigte am 9. Juli sogar das an selber Stelle oft
kritisierte Verfahren, und machte klar: Kriegsverbrechen können
nationale Gerichte kaum verhandeln. Es liest Paula Leu.
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