Wirtschaft Einfach! Die Prokura
11 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In Unternehmen, in denen täglich viele Verträge geschlossen oder
andere Rechtsgeschäfte begründet werden, muss dies so effizient
wie möglich erfolgen. Die Inhaber einer Handelsgesellschaft oder
dessen gesetzliche Vertreter können deshalb weitere Personen mit
einer umfassenden Handlungsvollmacht ausstatten. Voraussetzung
dafür ist, dass die Handelsgesellschaft im Handelsregister
eingetragen ist. Auch die erteilte Vollmacht, die sogenannte
Prokura, muss in das Handelsregister eingetragen werden. Das
sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit, insbesondere für die
Geschäftspartner. Und das beschleunigt wiederum den
Rechtsverkehr.
Im Podcast klären wir auch auf welche Arten der Prokura es gibt
und welche Grenzen dem/der Inhaber*in bei der Ausübung ihrer
verantwortlichen Tätigkeit und Funktion gesetzt werden können.
Wir danken Euch für die Treue an unseren Podcastservice und
wünschen Euch weiterhin viel Nutzen mit dem Projekt.
Euer Dozententeam aus Hagen
Thomas Montag
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