Störende Störerhaftung

Störende Störerhaftung

Warum ein offenes WLAN (k)eine gute Idee ist
1 Stunde 58 Minuten

Beschreibung

vor 12 Jahren
Ein grundlegendes Ideal des Hackergedankens ist es, kritische
Kommunikationsstrukturen zu dezentralisieren. Je mehr Menschen dazu
in der Lage sind, Zugang zu digitaler Kommunikation anzubieten,
desto robuster ist das System gegen Kontrolle, Zensur und Angriffe
und erreicht mehr Menschen. Das fängt schon beim Internetanschluss
an. Der ließe sich relativ einfach weit verbreiten, in dem einfach
alle Anschlussinhaber ihre WLANs für die Allgemeinheit öffnen.
Technisch ist das keine große Leistung, aber juristisch steht die
Angst vor der Störerhaftung der Idee im Weg. Wann immer ein Nutzer
eines offenen WLANs justiziablen Unsinn treibt, kann auch der
Betreiber des Internetanschlusses dafür mit zur Verantwortung
gezogen werden. Er haftet als Störer. Was das bedeutet, wie dieses
Konzept der Verantwortungsverteilung auch beim Betrieb anderer
Infrastrukturen stören kann und wie theoretische, politische und
technische Lösungen des Problems aussehen können, besprechen wir im
aktuellen Chaosradio.
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