Beschreibung
vor 1 Jahr
Gewisse Erleichterung für Wegzügler: Der BFH (I R 55/19) hat
kürzlich entschieden, dass der Entfall der Wegzugsteuer nach § 6
Abs. 3 AStG a.F. bei Rückkehr binnen fünf Jahren keine
Rückkehrabsicht voraussetzt. Bisher war von der Finanzverwaltung
und dem FG Münster für das Entfallen des Steueranspruchs nach § 6
Abs. 3 AStG bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs eine glaubhafte
Rückkehrabsicht als Voraussetzung der nur vorübergehenden
Abwesenheit vorausgesetzt worden. Damit tritt der BFH der
Finanzverwaltung nun deutlich entgegen. Was bedeutet die
Entscheidung für die Verlängerungsoption nach § 6 Abs. 3 Satz 3
AStG a.F.? Und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für § 6
Abs. 3 AStG in der neuen Fassung? Mit dabei ist dieses Mal
FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck, der eingefleischten
TAXpod-Fans bereits aus Episoden der vergangenen Jahre bekannt
sein sollte. Mit ihm diskutieren wir diese aktuelle Entscheidung
des BFH und geben gemeinsam Antworten auf die zuvor genannten und
weiteren Fragen. Viel Spaß beim Hören!
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