Beschreibung
vor 1 Jahr
Das UmRUG (Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie) ist in
Kraft getreten. War die Umsetzungsfrist bereits am 31. Januar
2023 abgelaufen, ist das neue Recht für grenzüberschreitende
Umwandlungen mit dem 1. März schließlich nur leicht verzögert
umgesetzt worden. Im Kern soll durch das UmRUG innerhalb Europas
neue Mobilität für Kapitalgesellschaften geschaffen werden. Doch
was für Umwandlungsvorgänge sind dabei eigentlich erfasst und
welche nicht? Gibt es darüber hinaus auch Änderungen für
Personengesellschaften, etwa für die in Deutschland so beliebte
GmbH & Co. KG, und auf welche Weise können diese
Gesellschaften nun ihren Satzungssitz grenzüberschreitend
verlegen? Wie genau sieht die neue Missbrauchsprüfung aus? Und
ganz allgemein gefragt: Kann das Steuerrecht bei dieser Form der
Öffnung des Gesellschaftsrechts Schritt halten? Antworten auf
diese und weitere interessanten Fragen rund um das neue Gesetz
zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie gibt es in dieser
TAXpod-Episode mit unserem Hamburger Kollegen und
Gesellschaftsrecht-Experten Christian Bochmann. Viel Spaß beim
Hören!
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