Beschreibung
vor 5 Jahren
In dieser Folge gibt es einen Nachtrag zum Beihilferecht: Nach der
letzten Folge hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die
körperschaftsteuerliche Begünstigung von dauerdefizitären
Gesellschaften in kommunaler Hand eine unzulässige Beihilfe
darstellt (Beschluss vom 13.3.2019, I R 18/19).
Würde der EuGH dies genauso sehen wie der BFH (unzulässig), würde
dies die Finanzierung kommunaler Einrichtungen der
Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder etc. vor erhebliche Probleme
stellen.
Prof. Dr. Jens Schönfeld diskutiert erneut mit dem
Beihilfeexperten Dr. Benedikt Ellenrieder.
Viel Spaß beim Hören!
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letzten Folge hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die
körperschaftsteuerliche Begünstigung von dauerdefizitären
Gesellschaften in kommunaler Hand eine unzulässige Beihilfe
darstellt (Beschluss vom 13.3.2019, I R 18/19).
Würde der EuGH dies genauso sehen wie der BFH (unzulässig), würde
dies die Finanzierung kommunaler Einrichtungen der
Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder etc. vor erhebliche Probleme
stellen.
Prof. Dr. Jens Schönfeld diskutiert erneut mit dem
Beihilfeexperten Dr. Benedikt Ellenrieder.
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