Beschreibung
vor 5 Jahren
Nach der Aussetzung der anhängigen Verfahren zu § 6a GrEStG infolge
des EuGH-Verfahrens zur beihilferechtlichen Zulässigkeit der Norm
hat der BFH nunmehr an zwei Tagen sämtliche Verfahren zur
grunderwerbsteuerlichen Begünstigung von Konzernsachverhalten
verhandelt. Unser Verfahrensrechtsexperte, Dr. Christian Süß, war
für uns bei der mündlichen Verhandlung in München und hat
unmittelbar die (deutlichen) Zeichen des II. Senats aufgenommen.
Der BFH strebt erkennbar eine weite Auslegung von § 6a GrEStG an,
was einen Bedeutungszuwachs der Norm gerade angesichts der
Verschärfungen des GrEStG für Share-Deals bedeutet. Der
Verfahrensausgang wird für die Umstrukturierungspraxis von
substantieller Bedeutung sein. Das Interesse an den Verhandlungen
war entsprechend hoch. Folge direkt herunterladen
des EuGH-Verfahrens zur beihilferechtlichen Zulässigkeit der Norm
hat der BFH nunmehr an zwei Tagen sämtliche Verfahren zur
grunderwerbsteuerlichen Begünstigung von Konzernsachverhalten
verhandelt. Unser Verfahrensrechtsexperte, Dr. Christian Süß, war
für uns bei der mündlichen Verhandlung in München und hat
unmittelbar die (deutlichen) Zeichen des II. Senats aufgenommen.
Der BFH strebt erkennbar eine weite Auslegung von § 6a GrEStG an,
was einen Bedeutungszuwachs der Norm gerade angesichts der
Verschärfungen des GrEStG für Share-Deals bedeutet. Der
Verfahrensausgang wird für die Umstrukturierungspraxis von
substantieller Bedeutung sein. Das Interesse an den Verhandlungen
war entsprechend hoch. Folge direkt herunterladen
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