Beschreibung
vor 3 Jahren
Warum das Verfahren zu den bedeutendsten evolutionären
Errungenschaften zählt. Durch Programme verschafft sich das
Rechtssystem Zeit, die es benötigt, um die Code-Werte Recht/Unrecht
zuzuorden. Dies geschieht in der Form eines Verfahrens. Verfahren
sind durch Anfang und Ende markiert. Die rein logische
Unterscheidung von Recht/Unrecht wird damit temporalisiert: Die
Entscheidung wird in die Zukunft verlagert. Es handelt sich um
selbsterzeugte Ungewissheit, wie das Verfahren ausgehen wird
(„Schleier des Nichtwissens“, Rawls) bei gleichzeitiger Zuversicht,
dass es zu einer Entscheidung kommen wird. (Unter Entscheidung
verstehen wir an dieser Stelle: Urteil.) Die Ungewissheit des
Verfahrensausgangs bedeutet einen dritten Wert für das System –
ohne dass es diesen in den Rang eines Code-Wertes erheben müsste.
Im Gegenteil: Das System schöpft den Wert des Verfahrens allein aus
seinem binären Code heraus, indem es verspricht, sich nur an den
Code zu halten und dafür lediglich Zeit zu benötigen. Es
stabilisiert mit dieser Aussicht normative Zukunftserwartungen
(seine gesellschaftliche Funktion per se). Und es kann sich selbst
dabei beobachten und bezeichnen, indem es auf den ungewissen
Ausgang des laufenden Verfahrens verweist. Aus dieser
selbstreferentiellen Operationsweise hat sich ein Verfahrensrecht
entwickelt, das säuberlich von materiellem Recht unterschieden
wird. Verfahrensrecht macht nun eine weitere Unterscheidung im
System notwendig: Um die Code-Werte zuzuordnen, braucht es
Kriterien. Das System muss zusätzlich unterscheiden, ob es die
Kriterien richtig oder falsch anwendet. Auch bei der Anwendung
dieser Normen muss es zudem die Ungewissheit über den Ausgang des
Verfahrens aufrechterhalten. Vollständiger Text auf der Website
https://www.luhmaniac.de/podcast
Errungenschaften zählt. Durch Programme verschafft sich das
Rechtssystem Zeit, die es benötigt, um die Code-Werte Recht/Unrecht
zuzuorden. Dies geschieht in der Form eines Verfahrens. Verfahren
sind durch Anfang und Ende markiert. Die rein logische
Unterscheidung von Recht/Unrecht wird damit temporalisiert: Die
Entscheidung wird in die Zukunft verlagert. Es handelt sich um
selbsterzeugte Ungewissheit, wie das Verfahren ausgehen wird
(„Schleier des Nichtwissens“, Rawls) bei gleichzeitiger Zuversicht,
dass es zu einer Entscheidung kommen wird. (Unter Entscheidung
verstehen wir an dieser Stelle: Urteil.) Die Ungewissheit des
Verfahrensausgangs bedeutet einen dritten Wert für das System –
ohne dass es diesen in den Rang eines Code-Wertes erheben müsste.
Im Gegenteil: Das System schöpft den Wert des Verfahrens allein aus
seinem binären Code heraus, indem es verspricht, sich nur an den
Code zu halten und dafür lediglich Zeit zu benötigen. Es
stabilisiert mit dieser Aussicht normative Zukunftserwartungen
(seine gesellschaftliche Funktion per se). Und es kann sich selbst
dabei beobachten und bezeichnen, indem es auf den ungewissen
Ausgang des laufenden Verfahrens verweist. Aus dieser
selbstreferentiellen Operationsweise hat sich ein Verfahrensrecht
entwickelt, das säuberlich von materiellem Recht unterschieden
wird. Verfahrensrecht macht nun eine weitere Unterscheidung im
System notwendig: Um die Code-Werte zuzuordnen, braucht es
Kriterien. Das System muss zusätzlich unterscheiden, ob es die
Kriterien richtig oder falsch anwendet. Auch bei der Anwendung
dieser Normen muss es zudem die Ungewissheit über den Ausgang des
Verfahrens aufrechterhalten. Vollständiger Text auf der Website
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