15. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 062, K. 02

15. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 062, K. 02

Nach der Erläuterung, was Autonomie in sozialen S…
1 Stunde 5 Minuten
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Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp sind Luhmani…

Beschreibung

vor 4 Jahren
Nach der Erläuterung, was Autonomie in sozialen Systemen bedeutet,
zeigt Luhmann auf, wie das Rechtssystem durch code-orientierte
Kommunikation seine eigenen Grenzen zieht. Autonomie ist eine
Konsequenz von operativer Geschlossenheit und nicht etwa
gleichbedeutend damit. Der Begriff bezieht sich auf die
Kommunikation des Systems und nicht, wie im Rechtsalltag üblich,
auf Personen oder Institutionen, deren Unabhängigkeit (z.B. von der
Politik) damit betont werden soll. Der in der Soziologie übliche
Begriff von „relativer Autonomie“ ist hier eher verwirrend, weil er
von Kausalbeziehungen, also von bestimmten externen Ursachen mit
bestimmten internen Wirkungen ausgeht, ohne den Begriff selbst zu
klären. Für eine Theorie sozialer Systeme ist das zu ungenau. Diese
besagt, dass Systeme die Elemente (Kommunikationen), aus denen sie
bestehen, aus sich selbst heraus reproduzieren. Luhmann will den
Begriff der Autonomie darum ausschließlich am Begriff der
Autopoiesis erhärten. Zu Abschnitt V (ab S. 66): Luhmann setzt nun
voraus, dass wir bei sozialen Systemen von Autopoiesis, von
operativer Geschlossenheit und von Autonomie ausgehen können (immer
in Bezug auf Kommunikation). Auf dieser Basis fragt er nun: Wo
zieht das System – in der Kommunikation erkennbar – seine eigenen
Grenzen? Alltagsbeispiele zeigen, wo die Grenze verläuft: entlang
des Codes Recht/Unrecht. Jede code-orientierte Kommunikation, die
sich auf die Unterscheidung der Werte Recht/Unrecht bezieht, gehört
demnach ins Rechtssystem. Dagegen gehören Kommunikationen ohne
Referenz auf diese Unterscheidung nicht dazu. Nach dieser
Definition von rechtsspezifischer Kommunikation gehört ein sehr
viel breiteres Spektrum an Kommunikation ins System als man
gemeinhin annehmen könnte. Nämlich nicht nur die professionelle
Kommunikation von Richtern, Anwälten usw., sondern auch die
Kommunikation von politischen Initiativen oder Verbänden, die
Gesetzesänderungen fordern, sich also auf den Code beziehen. Der
Alltag des Rechtssystems ist durch den Code geprägt: Bis zum Urteil
besteht stets Unsicherheit, ob etwas als Recht oder als Unrecht
beurteilt wird. Zugleich wird klar, dass rechtsspezifische
Kommunikation nicht aus der Umwelt ins System „importiert“ werden
könnte. Dies entspräche einer „Input-type description“ in der
Kybernetik, d.h. einer Beschreibung, wie eine Maschine Inputs
erhält, aus denen sie Outputs erzeugt. Eine solche Transaktion gibt
es nicht. Stattdessen ist das Rechtssystem ein operativ
geschlossenes Kommunikationssystem. Die Unterscheidung zwischen
Recht und Unrecht kann nur im Rechtssystem und von keiner anderen
Instanz in der Gesellschaft vorgenommen werden. Das Recht
realisiert sich über diese Code-Referenz. Luhmann führt nun den
Begriff der Beobachtung ein. Ein System beobachtet sowohl sich
selbst als auch seine Umwelt. Der Beobachter ist eine Funktion im
System. Als Form der Anschauung benutzt der Beobachter den Code und
transferiert Ereignisse in der „Außenwelt“ in codierte Ereignisse
in der Umwelt.

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