13. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 054, K. 02

13. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 054, K. 02

Der Theorieansatz, dass soziale Systeme durch Kom…
57 Minuten
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Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp sind Luhmani…

Beschreibung

vor 4 Jahren
Der Theorieansatz, dass soziale Systeme durch Kommunikation
operieren, hat weittragende Konsequenzen. Gesellschaft ist
demzufolge das umfassende System aller Kommunikationen. Was nicht
Kommunikation ist, gehört nicht zur Gesellschaft, sondern zur
Umwelt (z.B. physikalische und psychische Sachverhalte). Zudem
verändert die Theorie das Verständnis vom Verhältnis zwischen
Gesellschaft und Rechtssystem. Als Subsystem operiert das
Rechtssystem innerhalb der Gesellschaft. Gleichzeitig stellt die
Gesellschaft eine Umwelt dar, denn außerhalb des Rechtssystems
findet keine rechtsspezifische Kommunikation statt. D.h. das
Verhältnis Recht/Gesellschaft ist nicht länger einstellig zu
begreifen. Die Gesellschaft ist nicht einfach nur „die Umwelt“. Sie
ist einerseits mehr, weil sie die eigene Kommunikation einschließt,
und andererseits weniger, weil es auch noch eine (gemeinsame)
Umwelt aus nicht-kommunikativen Sachverhalten gibt. In den
Vordergrund der Untersuchung, was Recht ist, tritt darum die Frage,
welche spezifisch rechtlichen Merkmale die Kommunikation im
Rechtssystem hat. Denn diese sind es, mit denen es sich von der
Gesellschaft abgrenzt. Im Folgenden soll also rechtliche
Kommunikation beobachtet werden. Der einzige Ausgangspunkt dafür
ist die Tautologie „Recht ist Recht“. Was Recht ist, darf nicht
durch Definition oder Grundsätze vorangestellt werden, denn es soll
ja erst herausgefunden werden. Anstatt also von einer irgendwie
vorhandenen Identität des Rechts auszugehen, aus der man eine
Differenz zur Gesellschaft ableiten könnte, dreht Luhmann das
Verhältnis um: Die Differenz zwischen rechtlicher und
gesellschaftlicher Kommunikation bildet logisch das Erste. Aus
dieser Differenz leitet sich die Identität des Rechts ab. Für die
Rechtspraxis spielt die Tautologie keine Rolle. Im Alltag kann man
sich jederzeit auf historisch gewachsenes Recht beziehen, ohne das
Recht an sich legitimieren zu müssen.

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