Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 9 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Scheidung: Was passiert mit
gemeinsamen Versicherungen?
15,1 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine
durchschnittliche Ehe im Jahr 2022. Nach dem Ehe-Aus sollten die
gemeinsamen Versicherungsverträge überprüft und angepasst werden.
„Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft kann sich auf den Versicherungsschutz
auswirken. Und zwar unabhängig von der ordentlichen
Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags. Es ist daher
wichtig, seine Verträge auf solche speziellen Regelungen hin zu
prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Ein gutes Beispiel ist die Namensänderung bei einer Scheidung.
Nimmt beispielsweise die Frau ihren Geburtsnamen wieder an und
zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet, dem
Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift
mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar
keine Briefe zustellen. Kraft Gesetz gelten die Schreiben aber
dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise
Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden.
Eines der größten Risiken bei einer Scheidung ist: Einer der
beiden Partner verliert den Versicherungsschutz und bekommt unter
Umständen gar nichts davon mit. Ein gutes Beispiel ist die
Privathaftpflichtversicherung (PHV). In der PHV können Partner
mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung
mitversichert, bei Unverheirateten muss der
Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer
melden. Verlangt wird üblicherweise bei Unverheirateten, dass sie
in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals
auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch
besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner
zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist.
Ein Beispiel: Zwei Frauen (A und B), die noch verheiratet sind,
trennen sich. Frau B zieht aus der gemeinsamen Wohnung in eine
neue Wohnung um. Frau A ist Versicherungsnehmerin der
Privathaftpflichtversicherung und findet eine neue Partnerin: Das
ist Frau C. Frau A meldet dem Versicherer, dass Frau C als ihre
Partnerin in der PHV mitversichert werden soll – das dokumentiert
der Versicherer in der Versicherungsbestätigung. Für Noch-Ehefrau
B bedeutet das, dass sie nicht mehr im PHV-Vertrag mitversichert
ist – sie verliert demnach ihren Versicherungsschutz, weiß davon
aber im Zweifel nichts. Denn mehrere Partner sind nicht
versicherbar. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht),
sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen
eigenen PHV-Vertrag kümmern.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20240305_kvp.mp3
Weitere Episoden
vor 5 Tagen
vor 1 Woche
vor 2 Wochen
vor 2 Wochen
vor 3 Wochen
In Podcasts werben
Abonnenten
Jeckenbach
Sankt-Petersburg
Kommentare (0)