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vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Heizsaison startet: Gaskunden
können durch einen Tarifwechsel Hunderte Euro sparen
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Start der
diesjährigen Heizsaison, die spätestens jetzt losgeht, ein guter
Zeitpunkt, um den Gastarif zu prüfen. Das empfiehlt der
Geldratgeber Finanztip und nennt mögliche Ersparnisse von
mehreren Hundert Euro im Jahr. Für neu abgeschlossene Verträge
sind die Gaspreise in den vergangenen Monaten stark gesunken. Wer
jetzt in einen preiswerten Gastarif wechselt, profitiert in den
verbrauchsstarken Wintermonaten von den günstigeren Preisen.
“Wer sich bisher noch nie um seinen Gasvertrag gekümmert hat,
steckt vermutlich in der Grundversorgung – und die ist in aller
Regel die teuerste Option”, erklärt Benjamin Weigl,
Energieexperte von Finanztip. Rund jeder sechste Gaskunde wird
laut Daten der Bundesnetzagentur in der Grundversorgung
beliefert, die meist das lokale Stadtwerk organisiert. Im Schnitt
kostet Gas dort nach Daten von Finanztip aktuell 14,3 Cent pro
Kilowattstunde (kWh). Dagegen kosten günstige,
verbraucherfreundliche Gastarife momentan nur rund 9,2 Cent/kWh.
“Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh kann auf
ein Jahr gesehen fast 900 Euro sparen, wenn sie jetzt aktiv
wird”, rechnet Weigl vor.
Wechsel ist oft innerhalb weniger Wochen möglich
Bei dieser hohen Ersparnis ist bereits berücksichtigt, dass die
Gaspreisbremse voraussichtlich noch bis Ostern 2024 die Kosten in
besonders teuren Verträgen abmildert. Das Sparpotenzial ist also
trotz Preisbremse hoch – nicht nur bei einem Wechsel aus der
Grundversorgung. Sondern auch bei allen Verträgen, in denen der
Gasanbieter mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde verlangt.
Laut Finanztip ist nicht damit zu rechnen, dass die Gaspreise in
neuen Verträgen während des Winters weiter sinken werden, da sich
die Preise seit Monaten stabilisiert haben und keine weiteren
Entspannungen in Aussicht stehen. Wer jetzt
schnell ist, schafft den Wechsel rechtzeitig vor den kalten
Tagen. Die Abrechnung für den Winter erfolgt dann vollständig zum
neuen, günstigeren Preis. In der Grundversorgung gilt eine
Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Bei anderen Verträgen lohnt
ein Blick in die Vertragsdetails: Wurde der bestehende Gasvertrag
nach dem 1. März 2022 abgeschlossen, darf die Kündigungsfrist
höchstens einen Monat betragen, nachdem die vereinbarte
Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Der Tarifwechsel selbst kann
online in nur wenigen Minuten beauftragt werden.
Verbraucher können drohendes Abrechnungschaos vermeiden
Finanztip zufolge können sich Verbraucher mit einem Wechsel neben
Geld auch möglichen Ärger mit der Abrechnung ersparen. “Die
Abrechnung der Gaspreisbremse führt in einigen Fällen bereits
jetzt zu Problemen für Gaskunden”, sagt Weigl.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20231031_kvp.mp3
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