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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: ACV positioniert sich im Rahmen
seiner Mitgliedschaft im European Automobile Clubs (EAC) zur
aktuellen Führerscheindiskussion
Müssen Senioren in Zukunft regelmäßig ihre
Fahrtauglichkeit nachweisen? Und dürfen Fahranfänger über 1,8
Tonnen schwere Pkw bald nur noch mit einem gesonderten
Führerschein fahren? Um diese Fragen geht es unter anderem in der
Diskussion über die für 2024 geplante neue Führerscheinrichtlinie
der EU-Kommission.Anlass sind die weitreichenden
Änderungsvorschläge der Berichterstatterin des
Verkehrsausschusses, Karima Delli.
Grundsätzlich unterstützt der ACV Automobil-Club Verkehr als
Mitglied des European Automobile Clubs (EAC) die Bemühungen der
EU, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Die aktuellen
Änderungsvorschläge sind jedoch unverhältnismäßig. Sie sehen
unter anderem vor, die zeitliche Befristung von Führerscheinen
bereits für Personen ab dem 60. Lebensjahr einzuführen. Ab 60
Jahren könnte die Fahrerlaubnis dann auf sieben Jahre limitiert
sein, ab 70 Jahren auf fünf Jahre und ab 80 Jahren auf zwei
Jahre. Eine Befristung allein aus Altersgründen und die
Einführung gesetzlich verpflichtender ärztlicher
Gesundheitschecks zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit lehnen der
ACV und die Mehrheit der EAC-Mitglieder ab. Dazu sagt man beim
ACV : „Ob Menschen fahrgeeignet sind, hängt in erster Linie von
ihrem individuellen Gesundheitszustand ab. Dieser lässt sich aber
nicht pauschal an Altersstufen knüpfen. Der Änderungsvorschlag
berücksichtigt zu wenig die Eigenverantwortung der Bürger. Die
vorgeschlagenen Einschränkungen für Senioren gehen zu weit.“
Stattdessen sollte verstärkt für freiwillige
Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen und begleitende
Beratungsmaßnahmen geworben werden.
Realitätsfremd ist aus Sicht des ACV und des EAC die
vorgeschlagene Einführung einer neuen Führerscheinklasse B+ für
Personenkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 1800
kg.Betroffen wären vor allem Fahranfänger, die künftig
ausschließlich Pkw mit einem Gewicht unter 1800 kg fahren
dürften. Ein schweres Familienauto zu nutzen, um die in der
Fahrausbildung erlernten Fähigkeiten zu festigen, wäre so nicht
mehr erlaubt. Stattdessen würden zusätzliche Kosten für die
Anschaffung eines leichten Pkw und den Erwerb einer weiteren
Führerscheinklasse anfallen. Zudem verkennt der
Änderungsvorschlag, dass moderne Fahrzeuge und insbesondere
Elektroautos aufgrund ihrer Ausstattung immer schwerer werden,
die Sicherheitseinrichtungen dem Fahrzeuggewicht jedoch
entsprechend angepasst sind.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230926_kvp.mp3
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