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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Diebstahl im Urlaub: Wer zahlt
für den Schaden?
Endet ein erlebnisreicher Urlaubstag mit einem aufgebrochenen
Hotelzimmer, sitzt der Schock tief und man fragt sich: Wer kommt
für die gestohlenen Wertsachen wie Handy, Laptop oder Schmuck
auf? „Handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl in ein
verschlossenes Hotelzimmer oder eine abgeschlossene
Ferienwohnung, bietet die Hausratversicherung mit ihrer
integrierten Außenversicherung den besten Schutz“, sagt man beim
Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Über die Außenversicherung sind von zu Hause mitgebrachte Dinge
versichert, die während einer Reise im In- und Ausland gestohlen
werden. Allerdings gibt es einige Versicherer, die hiervon
Bargeld und Wertsachen ausschließen. Verbraucher sollten den
Vertrag vor Abschluss daher stets auf Ausschlüsse hin
prüfen.
Doch aufgepasst: Bei einem einfachen Diebstahl erhalten
Versicherte keine Leistungen. Dies wäre zum Beispiel der Fall,
wenn Reisende ihre Wertgegenstände ungeschützt auf einer Parkbank
vergessen oder auf dem Badehandtuch liegen lassen. Täter könnten
ungehindert an ihre Beute gelangen und Versicherungen stufen dies
als grob fahrlässiges Herbeiführen eines Schadens ein. „Werden
Reisende allerdings mit Androhung von Gewalt zur Herausgabe ihrer
Wertsachen gedrängt, stuft die Hausratversicherung dies als
räuberische Erpressung ein und würde den Verlust zum Neuwert
erstatten“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V.
(BdV).
Ein weiterer Punkt, auf den es sich zu achten lohnt, ist der
Einschluss von weiteren abschließbaren Urlaubsunterkünften wie
Schiffskabinen. Insbesondere bei älteren Hausrat-Policen sind
meist nur sogenannte „Gebäude oder feste Behausungen“ wie unter
anderem Hotelzimmer oder Feriendomizile mitversichert. Neuere
Verträge hingegen schließen oftmals eine größere Bandbreite an
Unterkünften ein. Die Außenversicherung ist Vertragsbestandteil
jeder Hausratversicherung und gilt weltweit. Mit ihr ist alles
geschützt, das sich nur ‚vorübergehend‘ außerhalb des
Versicherungsorts befindet. Das regeln Versicherungsunternehmen
üblicherweise individuell, oftmals für drei Monate. Wichtig: Bei
der Außenversicherung ist die Entschädigungsleistung gedeckelt,
beispielsweise auf zehn Prozent der Versicherungssumme. Näheres
sollten Verbraucher aufgrund der unterschiedlichen Regelungen bei
ihrem Versicherer erfragen.
Diebstahl aus Reisefahrzeug
Werden Wertgegenstände aus dem Reisefahrzeug wie einem Wohnmobil
entwendet, kann eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder
eine Campingversicherung eine gute Option sein.
Einbruch ins Zuhause
Wird während des Urlaubs in das zurückgelassene Haus oder die
Wohnung eingebrochen, gilt auch: Werden Hausratgegenstände
gestohlen, greift die Hausratversicherung nur bei
Einbruchdiebstahl, nicht aber bei einfachem Diebstahl.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230922_kvp.mp3
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