Wirtschaftsnews vom 15. August 2023

Wirtschaftsnews vom 15. August 2023

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:    Preisbremsen-Chaos:
Energieversorger ignorieren Gesetz seit Monaten


 


 


 


 


Zahlreiche Strom- und Gasanbieter setzen die Preisbremsen für
Strom und Gas fast ein halbes Jahr nach dem verpflichtenden Start
noch immer nicht korrekt um. Das haben sowohl Kunden als auch
Energieversorger gegenüber dem Geldratgeber Finanztip bestätigt.
Betroffene sollten laut Finanztip ihr Recht auf
Verbraucherbeschwerde nutzen, um die ihnen zustehenden Rabatte
auf den monatlichen Abschlag für Strom oder Gas zu
erhalten.


“In der Summe geht es oft um mehrere hundert Euro, die den
Verbrauchern vorenthalten werden”, sagt Energieexperte Benjamin
Weigl von Finanztip. Wer in seinem Tarif einen Arbeitspreis über
40 Cent/kWh für Strom oder 12 Cent/kWh für Gas bezahlt, muss den
Rabatt durch das Strompreisbremsengesetz und
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz seit 1. März automatisch von
seinem Anbieter erhalten. “Bei einigen Versorgern bekommt ein
Teil der Kunden aber noch gar keine oder eine viel zu geringe
Entlastung”, erklärt Weigl. Dem Geldratgeber liegen Dutzende
Beschwerden von Verbrauchern vor und auch Energieversorger
räumten gegenüber Finanztip Probleme ein. So hat der Anbieter NEW
Energie mit Verweis auf die komplizierte Umsetzung in der
Abrechnungssoftware beschlossen, die Preisbremse erst in der
jährlichen Schlussabrechnung zu berücksichtigen. Die gesetzlich
vorgeschriebenen Infoschreiben für die betroffenen Kunden könne
man nicht erstellen, teilt das Unternehmen mit. Allerdings seien
die Abschläge bei einem “Großteil” der Betroffenen um einen
pauschalen Betrag gesenkt worden, teilweise durch die Kunden
selbst.


 


Wie sich Verbraucher gegen falsche Abschläge wehren
können. 


Auch die Stadtwerke München (SWM) haben Probleme mit der
Umsetzung der Energiepreisbremsen. Zwischen März und Juli wurden
die Abschlagszahlungen bei Hunderttausenden Kunden komplett
ausgesetzt, weil der korrekte Rabatt noch nicht berechnet werden
konnte, wie das Unternehmen gegenüber Finanztip bestätigte. “Wer
aber keine monatliche Vorauszahlung auf die Jahresrechnung
leistet, dem droht eine plötzliche, hohe Nachzahlung für alle
verpassten Monate”, sagt Weigl. Laut SWM sollen bis Ende August
die Abschläge bei rund 90 Prozent der betroffenen Privatkunden
wieder regulär eingezogen werden.
“Wer Fehler in der Preisbremsen-Berechnung vermutet, noch gar
keinen Rabatt erhält oder kein Infoschreiben bekommen hat, sollte
sein Recht auf Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG nutzen”,
rät Weigl. Finanztip stellt dafür auf der eigenen Website zwei
Musterschreiben zur Verfügung. Wenn der Anbieter innerhalb von
vier Wochen keine Abhilfe leistet oder nicht reagiert, kann
kostenlos ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie
eröffnet werden. 


 





 


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