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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Erweiterung der notariellen
Online-Verfahren
Das derzeitige Angebot an notariellen Online-Verfahren in
Deutschland wurde zum 1. August 2023 erweitert: Ab sofort können
auch einstimmige Gesellschafterbeschlüsse wie Satzungsänderungen
oder Kapitalmaßnahmen bei einer GmbH online beurkundet werden.
Auch Vereinsregisteranmeldungen sind nun digital
möglich.
"Damit ist der nächste Meilenstein zur
Digitalisierung des Notariats erreicht", begrüßt man bei der
Bundesnotarkammer, die Erweiterung der notariellen
Online-Verfahren. Bereits seit dem 1. August 2022 können GmbHs
und UGs (haftungsbeschränkt) online vor einer Notarin oder einem
Notar gegründet werden. Auch Registeranmeldungen im Handels-,
Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sind online seit
einem Jahr möglich. Nach der erfolgreichen Einführung der
Online-Beurkundungsverfahren im Jahr 2022 wurde der gesetzliche
Anwendungsbereich der Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht zum
1. August 2023 erweitert: Nun können auch Anmeldungen zum
Vereinsregister digital erfolgen. Ebenso lässt der Gesetzgeber
die Gründung einer GmbH unter Einbringung einer Sacheinlage
(Sachgründung) im Online-Verfahren zu sowie spätere
beurkundungspflichtige Vorgänge, wie einstimmige Beschlüsse zur
Änderung des Gesellschaftsvertrags oder über Kapitalmaßnahmen
(Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals). Die hierfür
notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter kann
ebenfalls digital erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger müssen für die genannten Vorgänge also
nicht mehr die Notarin oder den Notar vor Ort aufsuchen.
Stattdessen kann die Beurkundung bzw. Beglaubigung in einer
Videokonferenz mit der Notarin oder dem Notar von überall aus
vorgenommen werden. Benötigt werden ein Smartphone mit der
kostenfreien Notar-App, ein Computer oder Tablet sowie ein
gültiges Ausweis- und Lichtbilddokument. Die notariellen
Online-Verfahren in Deutschland genügen hierbei den höchsten
Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, sodass die
Vertraulichkeit der Daten genauso wie beim Notarbesuch vor Ort
gewährleistet bleibt. Denn das in Deutschland zugelassene
Videokommunikationssystem wird von der Bundesnotarkammer und
damit in staatlicher Verwaltung betrieben (erreichbar unter:
online-verfahren.notar.de), sodass die sensiblen Daten der
Bevölkerung geschützt sind und das höchste Maß an Integrität
gewährleistet ist. Auch die Identifizierung erfüllt die
höchste Sicherheitsstufe. Dazu wird die Online-Funktion des
Personalausweises genutzt, der mit der Notar-App über das
Smartphone ausgelesen wird.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230808_kvp.mp3
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