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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Einbruchdiebstahl – wer ersetzt
jetzt das Hab und Gut
Es ist eine absolute Horrorvorstellung: Man kommt nach
Hause und es wurde eingebrochen, die Wohnung ist ein Chaos und
wertvolles Hab und Gut ist gestohlen. Eine Hausratversicherung
bietet den besten Schutz, um sich zumindest gegen die
finanziellen Folgen eines solchen Einbruchdiebstahls abzusichern.
Allerdings gilt es, einige Details zu beachten, damit der
Versicherungsschutz uneingeschränkt besteht. „Wichtig ist es
beispielsweise, dem Versicherer eine ‚Gefahrerhöhung‘ zu melden,
– etwa, wenn man die Alarmanlage entfernt“, erläutert man beim
Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Die Meldung einer Gefahrerhöhung gehört zu den sogenannten
Obliegenheiten der Versicherungsnehmer. Abhängig von den
Bedingungen muss sie sogar schriftlich erfolgen. „Wer sie nicht
meldet, muss damit rechnen, dass der Versicherer im Schadenfall
die Leistung kürzt oder sogar ganz verweigert“, sagt man. Was als
meldepflichtige Gefahrerhöhung gilt, ist nicht einheitlich.
Versicherte sollten daher in ihre Versicherungsbedingungen
schauen. Beispielsweise gilt in älteren Verträgen häufig die
Aufstellung eines Baugerüsts als Gefahrerhöhung und muss dem
Hausratversicherer angezeigt werden. Neuere Tarife verzichten
hingegen meist auf diese Meldepflicht – oder machen sie abhängig
von der Standdauer des Gerüsts.
Wie entscheidend eine solche Meldung sein kann, zeigt ein
aktueller Fall aus Hamburg. Laut Medienberichten nutzten
Einbrecher ein Baugerüst am Nachbargebäude, um auf das Dach der
Wohnung der Moderatorin Sylvie Meis zu gelangen. Durch ein
Oberlicht drangen sie in ein Ankleidezimmer ein und entwendeten
Handtaschen und Schmuck im Gesamtwert von 800.000 Euro.
Wir können für Sylvie Meis nur hoffen, dass sie entweder ihrer
Obliegenheit nachgekommen ist, das Gerüst in der Nachbarschaft
ihrem Hausratversicherer zu melden oder – noch besser – dass ihre
Hausratversicherung keine Meldung verlangt. Der
überwiegende Teil der Deutschen besitzt vermutlich weder ein
Ankleidezimmer noch Wertsachen und Schmuck in der Preisklasse wie
Sylvie Meis. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass für einige
Dinge wie Bargeld und Wertsachen, wie Urkunden, Schmuck oder
Wertpapiere, vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen gelten
und der Besitz dieser Gegenstände nachgewiesen werden muss.
Entscheidend ist, was in den Bedingungen der eigenen
Hausratversicherung geregelt ist. Außerdem sollten Betroffene bei
einem Einbruchschaden unverzüglich die Polizei informieren.
„Keine Hausratversicherung wird einen Einbruchschaden ersetzen,
wenn die Polizei den Einbruch nicht bestätigt“, sagt man beim
BdV.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230728_kvp.mp3
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