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vor 1 Jahr
Die Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Strom- und
Gaspreisbremse: Anbieter wollen teure Fehler nicht
korrigieren
Einige Energieversorger verhindern eine Korrektur von zu
niedrigen Rabatten durch die Strom- und Gaspreisbremse und
ignorieren dabei die Gesetzeslage. Das hat eine Recherche des
Geldratgebers Finanztip ergeben. Die Preisbremsen werden anhand
des Jahresverbrauchs berechnet. Setzen die Energieversorger
diesen zu niedrig an, können Verbraucher um Hunderte Euro
benachteiligt werden.
Dazu sagt Energie-Experte Benjamin Weigl von Finanztip:
„Anbieter vermitteln gerne den Eindruck, dass die
Jahresverbrauchsprognose in Stein gemeißelt sei und sie sich bei
der Berechnung der Preisbremsen penibel an die Gesetzeslage
hielten“. So schreiben etwa die Unternehmen Maingau Energie,
Montana Energie und Vattenfall auf ihren Webseiten, dass die
Jahresverbrauchsprognose und damit auch die
Preisbremsen-Entlastung nicht angepasst werden könne. „Das
verschleiert die tatsächliche Gesetzeslage“, mahnt Weigl.
Denn laut der Strom- und Gasnetzzugangsverordnung (§13 StromNZV,
§24 GasNZV) ist eine Anpassung der Jahresverbrauchsprognose in
begründeten Ausnahmefällen durchaus möglich. „Weicht der reale
Verbrauch deutlich von der Prognose ab, kann das als begründeter
Ausnahmefall gelten“, sagt Weigl. Der Energieversorger ist dem
Gesetz zufolge dafür zuständig, die fehlerhafte Prognose
gegenüber dem Netzbetreiber zu melden. Oft stellen sich
Energieversorger dabei aber quer und lehnen eine nachträgliche
Anpassung ab.
Vattenfall räumt ein: Korrektur theoretisch
möglich
Sowohl Finanztip als auch den Verbraucherzentralen in NRW sind
mehrere Fälle bekannt, bei denen sich Energieversorger weigerten,
fehlerhafte Prognosen und damit zu niedrige Preisrabatte zu
korrigieren. Auf Nachfrage räumt Vattenfall gegenüber Finanztip
ein: „Eine rückwirkende Änderung der Jahresverbrauchsprognose
durch den Netzbetreiber [...] ist in der Theorie zwar möglich,
organisatorisch und auch aus Gründen der Gleichbehandlung für uns
jedoch nicht abbildbar.“ Montana wiederum teilt gegenüber
Finanztip mit, dass man sich „bei offensichtlich unzutreffenden
Werten und auf Kundenwunsch“ gegenüber dem Netzbetreiber für eine
Korrektur einsetze.
Hartnäckig bleiben oder Anbieter wechseln
Weigl rät: „Stellen Verbraucher fest, dass der Wert deutlich
unter ihrem tatsächlichen, früheren Jahresverbrauch liegt,
sollten sie widersprechen und den Anbieter zur Korrektur
auffordern“. „Unterstützung kann man dabei von
Verbraucherzentralen bekommen, die zu den Preisbremsen beraten
und auch die Kommunikation mit dem Anbieter übernehmen können“,
sagt Weigl. Kommt keine Einigung mit dem Anbieter zustande, kann
kostenlos ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie
eröffnet werden.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230526_kvp.mp3
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